Hinweisgeber-(Whistleblowing-)Richtlinien
Das St. Agatha Krankenhaus genießt hinsichtlich seiner professionellen Arbeit und Integrität zielgruppenübergreifend einen guten Ruf. Dennoch ist auch das St. Agatha Krankenhaus, wie alle anderen Einrichtungen, nicht vor dem Risiko gefeit, dass Fehlverhalten vorkommt. Das Krankenhaus verpflichtet sich, Fehlverhalten, besonders Betrug, Korruption, Missbrauch von Macht, zu verhindern.
Alle Mittarbeitenden in Voll- und Teilzeit, sowie Ehrenamtliche und Externe, die für das St. Agatha Krankenhaus tätig sind, unabhängig von ihrem Vertragsverhältnis sowie das Personal von Partnerorganisationen, Geschäftspartner, Lieferanten, Dienstleister, andere Stakeholder, örtliche Behörden oder die allgemeine Öffentlichkeit können, wenn notwendig und begründet, Bedenken melden.
Bitte nehmen Sie in Ihre Beschwerde alle Details der betreffenden Angelegenheit und jeden verfügbaren Beweis auf. Erwähnen Sie, ob Sie wünschen, dass Ihre Identität vertraulich bleiben soll. Wenn Sie eine Beschwerde an die Ombudsperson richten, dann nennen Sie bitte auch den Grund, warum sich die zuständige Abteilungs-, Stabsstellenleitung oder die Geschäftsführung des St. Agatha Krankenhauses nicht mit der Angelegenheit beschäftigen soll.
Das St. Agatha Krankenhaus fördert keine anonyme Berichterstattung und kann nur dann weiter vorgehen, wenn Beschwerden die Kontaktdaten des Beschwerdestellers beinhalten.
Das St. Agatha Krankenhaus wird alle Meldungen über Fehlverhalten ernsthaft behandeln und Personen schützen, die in gutem Glauben Beschwerden vortragen. Allerdings kann disziplinarisch oder juristisch gegen Hinweisgebende vorgegangen werden, die Hinweise oder Auskünfte erteilen, von denen sie wissen, dass diese falsch sind.
Hierzu hat die Geschäftsführung des St. Agatha Krankenhauses eine Ombudsperson (unparteiische Schiedsperson) benannt:
Beauftragte für Hinweisgeber*innen
Izabela Ockenfels
Telefon 0221 7175-1570
Fax 0221 7175-1119